Wie funktionieren Fahrtkostenzuschüsse?
Der deutsche Staat fördert durch Fahrtkostenzuschüsse die Berlin-Fahrten von Schulklassen.
Wie bei allen staatlichen Zuwendungen ist dabei entscheidend, die verschiedenen Töpfe, die Antragsformalien und die Voraussetzungen der Bezuschussung genau zu kennen. Anträge können beim Deutschen Bundestag oder beim Deutschen Bundesrat gestellt werden; es ist aber nur eine Form der Bezuschussung zulässig! Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der politischen Institution und der Entfernung zwischen Abfahrtsort und Berlin. Nachfolgend erhalten Sie einen kurzen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten.
Fahrtkostenzuschuss vom Deutschen Bundestag
Das Kontingent an Zuschüssen ist für jeden Abgeordneten begrenzt. Dabei werden die Zuschüsse in Eigenverantwortung gewährt – ggf. auch nur anteilig, da die Nachfrage groß ist; mehrere tausend Besucher begrüßt der Deutsche Bundestag im Jahr. Die Abgeordneten sind bemüht, allen Interessenten gerecht zu werden. Unser Tipp: Setzen Sie sich frühzeitig mit den Büros der Abgeordneten Ihres Wahlkreises in Verbindung. Gerne teilen wir Ihnen mit, wer für Ihren Wahlkreis zuständig ist.
Fahrtkostenzuschuss vom Deutschen Bundesrat
Wir empfehlen Ihnen, stets einen Antrag auf Fahrtkostenzuschüsse beim Bundesrat einzureichen. Der entscheidende Vorteil: Hier erhält jeder Lehrer und jeder Schüler einen Zuschuss, jedoch nur max. 50 Personen einer Schule pro Jahr. Berechnungsgrundlage sind die bahnamtlichen Kilometer. Über das Anmeldeverfahren informieren wir Sie gerne.
Wer bekommt Fahrtkostenzuschüsse?
Voraussetzungen für die Zuschussgewährung vom Deutschen Bundestag
Schulklassen, die von Abgeordneten des Deutschen Bundestages eingeladen werden, müssen aus mind. 10 Personen bestehen. Eine Bezuschussung von kleineren Gruppen erfolgt grundsätzlich nicht, das Mindestalter der Teilnehmer beträgt 15 Jahre.
Das Besuchsprogramm (Zuschussbedingung) besteht aus
Informationsvortrag (45 Min.) auf der Besuchertribüne des Plenarsaals über Arbeitsweise und Zusammensetzung des Deutschen Bundestages
Diskussion mit der/dem einladenden Abgeordnetenauf Wunsch: Filme wie z.B. »Parlamentarische Einblicke« oder »50 Jahre Deutscher Bundestag« und
Einladung zum Essen/Imbiss im Besucherrestaurant des Paul-Löbe-Hauses.
Als Ersatz für die Teilnahme am Informationsvortrag ist die Teilnahme an einer Führung durch die Parlamentsausstellung im Deutschen Dom möglich.
Voraussetzungen für die Zuschussgewährung vom Deutschen Bundesrat
Schüler- und Auszubildendengruppen (mind. 10, max. 50 Personen) können auf Antrag Zuschüsse zu den Fahrtkosten erhalten, wenn sie…
mind. der 9. oder einer höheren Klasse bzw. Jahrgangsstufe angehören oder sich in einer Berufsausbildung befinden
zwischen 15 und 25 Jahre alt und nicht erwerbstätig sind an einer Informationsveranstaltung beim Bundesrat (in Verbindung mit einem Rollenspiel oder dem Besuch einer Plenarsitzung, jeweils ca. 90 Min.) teilnehmen und zusätzlich
an wenigstens einer weiteren staatspolitischen Informationsveranstaltung in Berlin teilnehme
Für welche Strecken werden Fahrkostenzuschüsse gewährt?
Anreise mit der Bahn (Bezuschussung durch Bundestag)
Pro Zuschuss werden Fahrtkosten in Höhe des günstigsten Gruppenspartarifs einschließlich Reservierungsentgelt, abzüglich eines
Eigenanteils von 10,00 EUR pro Person erstattet.
Bei einfachen Strecken
bis 400 km bis zu 19 Euro
über 400 km bis zu 39 Euro.
Aufpreise für Sonderzüge sowie Entgelte für den ÖPNV werden nicht erstattet. Bitte beachten Sie, dass sich die Verfügbarkeit preisgünstiger Plätze für Reisegruppen nach der jeweiligen Gesamtauslastung des Zuges richtet. Meiden Sie daher, wenn möglich, bei der Reiseplanung Spitzenverkehrstage und -zeiten. Sprechen Sie uns dies bezüglich an, wir beraten Sie gerne. Der Gruppenfahrschein ist dem Besucherdienst am Besuchstag vorzulegen.
Anreise mit Bus/Flugzeug (Bezuschussung durch Bundesrat und Bundestag)
Bezuschusst werden die Land-Reisekilometer mit jeweils 0,04 EUR. Berechnungsgrundlage sind die via Routenplaner ermittelten Streckenkilometer – von der Adresse des zuständigen Wahlkreisbüros bis zum Deutschen Bundestag. Dabei gilt die kürzeste Strecke als Maßstab. Auch hier fällt, wie bei Bahnfahrten, ein abzuziehender Eigenanteil von 10,00 EUR pro Person an.